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Nachmittagsbetreuung

Seit dem Schuljahr 2018/19 bietet das Leininger-Gymnasium eine flexible Nachmittagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe und im begründeten Einzelfall auch für Schüler/innen der unteren Mittelstufe (Klasse 7 und 8) an. 

Einzelne Betreuungstage (1 Tag, 2, 3, 4 oder 5 Tage) können flexibel gebucht werden.

Die Nachmittagsbetreuung findet in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der Schule statt; die Betreuung selbst erfolgt durch beim Förderverein der Schule angestellte Kräfte.

Ein Betreuungstag kostet pro Monat 40,00 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen (4,20 Euro pro Essen) sowie der Beitrag für die Mitgliedschaft im Förderverein (12,00 Euro pro Jahr).

Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat und ist jeweils für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Alle weiteren Informationen finden Sie in den Anmeldeunterlagen.

 

Träger

Träger der flexiblen Nachmittagsbetreuung ist der Förderverein des Leininger-Gymnasiums Grünstadt e.V.

Eltern / Erziehungsberechtigte, die die flexible Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen wollen, müssen Mitglied im Trägerverein sein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für den Förderverein beträgt 12,-- € und wird – wie die Betreuungsbeiträge – per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Zielgruppe

Die flexible Nachmittagsbetreuung steht den Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe des Leininger-Gymnasiums offen.

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. familiäre Notsituation, Geschwisterkinder ...) können – sofern es die Belegungssituation erlaubt – auch Schüler/innen anderer Jahrgangsstufen das Betreuungsangebot wahrnehmen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Fördervereins.

Betreuer/-innen, die in der Nachmittagsbetreuung tätig sind und deren Tochter / Sohn die Orientierungsstufe des Leininger-Gymnasiums besucht, können ihr Kind, an den Tagen, in denen sie in der Nachmittagsbetreuung arbeiten, mit in die Gruppe nehmen. Es fallen keine Betreuungskosten an, lediglich der Unkostenbeitrag für das Mittagessen muss übernommen werden.

Betreuungsbeiträge

Die einzelnen Betreuungstage können flexibel gebucht und miteinander kombiniert werden. Folgende Kosten fallen an:

1 Tag/Woche:              z. Zt.    40,00 € mtl.

2 Tage/Woche:            z. Zt.    80,00 € mtl.

3 Tage/Woche:            z. Zt.  120,00 € mtl.

4 Tage/Woche:            z. Zt.  160,00 € mtl.

5 Tage/Woche:            z. Zt.  200,00 € mtl.

Da es sich um eine Mischkalkulation handelt, werden die Ferien mit bezahlt.

Betreuungszeiten

Die Betreuung findet nur an Schultagen statt – von Montag bis Freitag täglich von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Am jeweils letzten Schultag vor Ferienbeginn findet keine Betreuung statt. Dies gilt ebenso für andere Ausfalltage und –zeiten (z.B. Studientage, mündliches Abitur etc.).

Der Träger behält sich vor, die Dauer der angebotenen Betreuungszeiten bzw. die Anzahl der angebotenen Betreuungstage einzuschränken, falls an bestimmten Wochentagen nicht genügend Schüler/innen zur Betreuung angemeldet werden oder die Betreuung aus anderen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

An Tagen, an denen spezielle wetterbedingte Umstände auftreten (Glatteis, Unwetter, Hitzefrei …), wird von der Schulleiterin entschieden, ob und wenn ja, in welcher Form die Betreuung stattfindet.  

Mittagessen

Alle in der Nachmittagsbetreuung angemeldeten Kinder nehmen an einem warmen   Mittagessen   teil. Die   Kosten  für das Mittagessen sind nicht im Betreuungsbeitrag enthalten. Sie betragen derzeit pro Essen 4,20 €. Aktuell wird das Mittagessen vom Seniorenzentrum Azurit geliefert und in der Schule eingenommen.


Schüler/-innen, die in der 7. Stunde an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen, können das Mittagessen um 13:45 Uhr in der Schule einnehmen; bei AG-Teilnahme in der 7. und 8. Stunde ist in der Zeit von 12:55 Uhr bis 13:25 Uhr grundsätzlich eine Mittagspause vorgesehen, so dass das Essen regulär mit der Gruppe eingenommen werden kann. 


Im Abwesenheitsfall (Krankheit, Beurlaubung, Klassenfahrt, Wandertag, Exkursion …) müssen die Kosten für das Mittagessen bei rechtzeitiger Abmeldung im Sekretariat bis spätestens 08:30 Uhr nicht gezahlt werden. 


Grundsätzlich soll neben   dem   klassischen Mittagessen   auch ein   vegetarisches Essen   angeboten werden. Nahrungsmittelunverträglichkeiten bitten wir umgehend mitzuteilen. Inwieweit diese berücksichtigt werden können, muss im Einzelfall entschieden werden.

Essensausgabe
am Tisch
 

Betreuungskonzept

Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung sollen die Schüler/-innen ihre schriftlichen und – sofern der Betreuungsrahmen es zulässt – auch ihre mündlichen   Hausaufgaben   erledigen.  


Eine erste Entspannungsphase findet direkt nach dem Mittagessen, d.h. in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr, statt. 


Kernarbeitszeit ist im Anschluss –   und je nach Bedarf – von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr / 15:30 Uhr. 


Ab 15:00 Uhr / 15:30 Uhr gibt es erneut die Möglichkeit zum gemeinsamen Spiel. Sollten Schüler/-innen über den geplanten Zeitrahmen hinaus Lernzeiten bis 16:00 Uhr benötigen, stehen entsprechende Arbeitsräume zur Verfügung. 


Die Schüler/innen werden sowohl während der Arbeits- als auch während der frei zur Verfügung stehenden Zeit bedarfsgerecht angeleitet. Die Nachmittagsbetreuung bietet den Ordnungsrahmen, den Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe benötigen, um ihre Hausaufgaben zu erledigen, und sie eröffnet ihnen zugleich die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen. 


Die Nachmittagsbetreuung ist keine Nachhilfe und auch kein Förderunterricht


Für die Vollständigkeit und fehlerfreie Anfertigung der Hausaufgaben kann keine Garantie übernommen werden. 


Eine   Teilnahme an schulischen Arbeitsgemeinschaften   ist möglich.

Entspannungsphase
Hausaufgaben
beim Spiel
 

Betreuungspersonal / Betreuungsschlüssel

Aus dem Umkreis des Leininger-Gymnasiums haben sich 10 Personen bereit erklärt, in der flexiblen Nachmittagsbetreuung mitzuarbeiten. Sie sind alle der Schule persönlich bekannt und seit Jahren verbunden. Ein polizeiliches Führungszeugnis liegt vor.

Es handelt sich um Eltern, Studenten/-innen und ehemalige Schüler/-innen.

An jedem Nachmittag wird mindestens ein/e Betreuer/-in anwesend sein.

Damit eine Gruppe eingerichtet werden kann, bedarf es einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Kindern. Maximal 10 Schüler/-innen sollen von einer Kraft betreut werden.

Unser Ziel ist, in der Regel pro Nachmittag mindestens zwei Betreuer/-innen vor Ort zu haben. Die Betreuer/-innen werden – sofern der finanzielle Rahmen es zulässt – stundenweise durch Hausaufgabenhilfen, Schüler/-innen der 10., 11. und 12. Jahrgangsstufe, unterstützt.

Raumkonzept / Aufsicht

Als Betreuungsraum steht der Raum B 2.06, ein speziell eingerichteter Raum im B-Bau, zur Verfügung. Die Hausaufgabenbetreuung findet in den sich anschließenden Klassenräumen der 5. und 6. Klassen statt.

Des Weiteren können unsere Bibliothek und am späten Nachmittag phasenweise auch die Kleinspielfelder genutzt werden.

Eltern, die ihre Kinder in der flexiblen Nachmittagsbetreuung anmelden, erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind sich innerhalb des Schulgeländes in Kleingruppen (mindestens zu zweit) ohne Betreuungspersonal bewegen und an Spaziergängen mit den betreuenden Personen während der Betreuungszeit teilnehmen darf.

Anmeldung / Abmeldung

Die schriftliche Anmeldung erfolgt beim Förderverein mit den dafür vorgesehenen Formblättern, und zwar zusammen mit der Sextaneranmeldung im Februar.

Sie gilt für das kommende Schuljahr, die Anmeldung und das gewählte Zeitmodell sind für ein Schulhalbjahr verbindlich .

Sofern freie Plätze vorhanden sind, kann die Anmeldung auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende für den jeweils nächsten Monatsbeginn erfolgen.

Die Anmeldung des Kindes wird erst durch eine schriftliche Bestätigung seitens des Trägervereines wirksam.

Sofern ausreichend Betreuungskapazitäten vorhanden sind, ist eine Aufstockung des Betreuungsumfanges während des laufenden Schuljahres ebenfalls mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zum jeweils nächsten Monatsbeginn durch schriftliche Anmeldung möglich.

Die Anmeldung erstreckt sich jeweils auf ein Schulhalbjahr (ab Beginn des Schuljahres bzw. ab dem Beginn des 2. Halbjahres am 01.02. des Jahres), wobei sich die Anmeldung zum ersten Schulhalbjahr automatisch um ein Schulhalbjahr verlängert, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres (Stichtag 30. November) schriftlich gekündigt wurde.

Die Abmeldung innerhalb eines laufenden Schuljahres kann nur schriftlich beim Trägerverein mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres zum Stichtag 30.11. erfolgen. Stichtag für die Abmeldung zum Ende des Schuljahres ist der 31.05.

Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, verlängert sich die Anmeldung um ein weiteres Schulhalbjahr. Mit der Versetzung des Kindes in die 7. Klasse endet der Vertrag automatisch zum 31.07.

Nur wenn das Kind das Leininger-Gymnasium dauerhaft verlässt, kann die Abmeldung während des laufenden Schuljahres erfolgen. Als Kündigungsfrist gilt hier ein Monat vor Ausscheiden des Kindes.

Die Kündigung/Abmeldung für die Betreuung gilt nicht für die Mitgliedschaft im Trägerverein. Diese muss separat gekündigt werden.

Beiträge

Es gelten die oben genannten bzw. in der Anmeldung aufgeführten Elternbeiträge.

Der zu entrichtende Beitrag errechnet sich aus dem gewählten Betreuungsmodell. Der Verein behält sich vor die Elternbeiträge zu erhöhen, falls diese nicht ausreichen, um die Kosten des Betreuungsangebotes zu decken bzw. um gegebenenfalls gestiegene Sachkosten oder geringere Fördermittel des Schulträgers, der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, auszugleichen.

Zahlungsweise

Die Elternbeiträge basieren auf einer zwölfmonatigen Berechnung (analog zu Musikschulen u. ä. Einrichtungen).

Um Verwaltungskosten zu minimieren, werden die Beiträge mittels eines zu erteilenden SEPA- Lastschriftmandates jeweils zum 1. des Monats im Voraus eingezogen

Eine Erstattung bei vorzeitigem Ausscheiden ist nicht möglich. Die durch zusätzlich in Anspruch genommene Betreuung entstandenen fälligen Beiträge werden zeitnah zur Inanspruchnahme in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen.

Der Trägerverein behält sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung (spätestens vier Wochen nach jeweiliger Fälligkeit) das Betreuungsangebot zu kündigen.