03BannerKlein03
03BannerKlein03

Schwerpunkt BILINGUAL ENGLISCH

FlaggenMix
 

Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde in englischer Sprache 






„Bilinguales Lehren und Lernen ist ein Erfolgsmodell - nicht nur in Rheinland-Pfalz. Belegt wird dies sowohl durch die DESI-Studie wie auch durch Bericht der KMK zur Entwicklung des bilingualen Unterrichts in Deutschland.“ 


https://fremdsprachen.bildung-rp.de/bilingualer-unterricht.html 

BiLi-Rad
 

Welche Vorteile und Ziele hat bilingualer Unterricht?

- Im Rahmen des bilingualen Unterrichts möchten wir (sprach-)begabte Schülerinnen und Schüler gezielt fördern.

- Der erhöhte Sprachumsatz auf Englisch führt zu einer deutlichen Erweiterung der Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache.

- Durch ein detaillierteres Kennenlernen des anglophonen Kulturkreises und die Sichtweise der Zielsprachenländer im Hinblick auf geschichtliche oder aktuelle Themen wird auch die Fähigkeit erworben, über die eigene Kultur und das Zusammenspiel der Kulturen zu reflektieren (Erwerb von „Interkultureller Kompetenz“).

- In der Mittel- und Oberstufe werden die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer stärker verknüpft. Dies fördert das in Zeiten der Globalisierung immer wichtiger werdende vernetzte Denken unserer Schülerinnen und Schüler.

- Selbständiges Arbeiten, schnelles Leseverstehen von fremdsprachlichen Texten, Teamfähigkeit und Präsentationstechniken werden gefördert bzw. eingeübt. Die rasch voranschreitende Digitalisierung unserer Schule ermöglicht uns hierbei den Einsatz authentischer, aktueller englischsprachiger Materialien.

- Das Zertifikat nach Klasse 10 und das Zusatzzertifikat zum Abiturzeugnis sind wertvolle Qualifikationen für das Berufsleben in einem vereinten Europa und einer globalisierten Welt. Aufgrund ihrer sprachlichen Zusatzqualifikationen bringen Bili-Schülerinnen und -Schüler gute Voraussetzungen für ein Studium im Ausland mit.

 

Überblick: Bilingualer Unterricht am LG

Bili Orga 2021

Bilingualer Vorbereitungsunterricht in den Klassen 5 und 6 (Orientierungsstufe)

1.) Organisation und Ziele
Der bilinguale Vorbereitungs-/Zusatzunterricht Englisch beginnt am LG erst im 2. Halbjahr der 5. Klasse, da das erste Halbjahr der Orientierung dienen soll. Die Fünftklässler/-innen können so erst einmal in der neuen Schule und in der neuen Klasse ankommen und sich dann – vor Beginn des zweiten Halbjahres – für die Teilnahme am bilingualen Zusatzunterricht entscheiden.

Der Zusatzunterricht findet im 2. Halbjahr der 5. Klasse zweistündig als Nachmittagsunterricht statt, in der 6. Klasse dann einstündig in der 7. Stunde. Ziel des Zusatzunterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler sprachlich (z. B. durch die Erarbeitung von Wortfeldern) und methodisch auf den in englischer Sprache erteilten Sachfachunterricht ab Klasse 7 vorzubereiten. Es handelt sich nicht um zusätzlichen Grammatik- oder Förderunterricht. 

2.) Notengebung
Im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 5 und in Klassenstufe 6 wird die Teilnahme am Zusatzunterricht jeweils mit einer verbalen Beurteilung im Zeugnis vermerkt.


3.) Wann und wie erfolgt die Anmeldung zum bilingualen Vorbereitungsunterricht?
- Mit der Anmeldung Ihres Kindes am LG fragen wir unverbindlich das Interesse am bilingualen Unterricht ab.
- Danach können Sie Ihr Kind für den bilingualen Vorbereitungsunterricht in 5/2 und Klassenstufe 6 anmelden.
- Im Schulhalbjahr 6.2 gibt es weitergehende Informationen. Anschließend können Sie Ihr Kind für den bilingualen Fachunterricht in den Klassenstufen 7 bis 10 verbindlich anmelden.

Bilingualer Unterricht ab Klasse 7

1.) Stundentafel und unterrichtliche Organisation
„Bilingualer Unterricht“ ist Sachfachunterricht in der Fremdsprache Englisch, der in der Sekundarstufe I durch Zusatzunterricht auf Deutsch ergänzt wird. Im Vordergrund steht beim bilingualen Unterricht die Vermittlung der Fachkompetenz im Sachfach, nicht der Sprachunterricht. Dadurch, dass Englisch das Mittel zur Kommunikation, die „Arbeitssprache“ im Unterricht ist, werden aber auch die Sprachkenntnisse maßgeblich verbessert. 

Auf Englisch unterrichtet werden die gesellschaftswissenschaftlichen Sachfächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde. 

In der gesamten Mittelstufe wird die reguläre Stundenzahl des jeweiligen Bili-Sachfaches um eine Zusatzstunde ergänzt. Bili-Schülerinnen und -Schüler haben somit in ihrer Stundentafel eine Wochenstunde Unterricht mehr als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Diese zusätzliche Wochenstunde liegt in der Regel in der 7. Stunde. Die anderen Unterrichtsstunden im Sachfach finden am Vormittag statt, parallel zum deutschsprachigen Sachfachunterricht der Klassenkameraden/-innen. 
Die in der regulären Stundentafel ausgewiesenen Stunden (in den meisten Halbjahren sind dies zwei Wochenstunden) werden in der Regel auf Englisch erteilt, die Zusatzstunde auf Deutsch. Die Stunden auf Englisch und die Zusatzstunde auf Deutsch werden von derselben Lehrkraft unterrichtet, so dass in der Zusatzstunde die auf Englisch erarbeiteten Inhalte vertieft und erweitert werden können oder auf evtl. aufgetretene Unklarheiten eingegangen werden kann. Grundsätzlich ist es je nach thematischer Eignung und Schwerpunktsetzung insbesondere bei fortgeschrittenen Lernern auch möglich, ganze Unterrichtsreihen komplett auf Englisch und andere dafür auf Deutsch zu unterrichten.

Die Schülerinnen und Schüler verbleiben, wenn sie sich für den bilingualen Unterricht entscheiden, im Klassenverband, d. h., sie werden nur in den bilingualen Fachstunden mit den Bili-Teilnehmern der anderen Klassen in einem gemeinsamen Kurs unterrichtet. Dies gilt zunächst für den jetzigen Jahrgang. Wie wir zukünftig verfahren, werden wir von unseren Erfahrungen mit dem klassenübergreifenden Kurssystem abhängig machen.


2.) Unterrichtsinhalte und -methoden
Es gelten die Lehrpläne und inhaltlichen und methodischen Anforderungen des jeweiligen gesellschaftswissenschaftlichen Sachfachs. Das fachliche Lernen steht im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler „verpassen“ also nichts gegenüber dem Sachfachunterricht auf Deutsch, auch wenn es im Bili-Unterricht eine stärkere Schwerpunktsetzung bei einzelnen Unterrichtsthemen gibt. Fachbegriffe werden in beiden Sprachen gelernt.   
Der Unterricht auf Englisch erfolgt mit vielen authentischen und motivierenden Unterrichtsmaterialien, die auf das sprachliche Vermögen und die Lernsituation der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Besonders in den Jahrgangsstufen 7 und 8 werden verschiedene sprachliche Hilfen und Redemittel zur Verfügung gestellt. Diese werden schrittweise reduziert, je besser das Ausdrucksvermögen und die Beherrschung des fachspezifischen Vokabulars ist. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in unterschiedlichen Sozialformen wie Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit und üben anhand von Referaten und Kurzvorträgen ihre Präsentations- und Sprachfähigkeiten in der Fremdsprache. 
Die Bili-Schülerinnen und Schüler arbeiten mit den deutschsprachigen Büchern der jeweiligen gesellschaftswissenschaftlichen Fächer (vgl. Schulbuchliste) und zusätzlich mit Büchern oder anderen Materialien in der Fremdsprache.

3.) Notengebung und Leistungsmessung
Notengebung und Leistungsbewertung im bilingualen Sachfachunterricht entsprechen den Regelungen des deutschsprachigen Fachunterrichts.
Damit ist das Bili-Sachfach genauso versetzungsrelevant wie das entsprechende ausschließlich auf Deutsch unterrichtete Sachfach.
Schriftliche Leistungsüberprüfungen bestehen im Bili-Anfangsunterricht häufig aus einem auf Englisch und einem auf Deutsch zu bearbeitenden Teil, mit zunehmender Sprachkompetenz werden sie in höheren Klassenstufen dann zumeist ausschließlich auf Englisch durchgeführt.
Für die Notengebung gelten die Anforderungen des Sachfachs. Die Sprache spielt bei der Bewertung nur dann eine Rolle, wenn das Fachvokabular nicht beherrscht wird oder sprachliche Mängel zu inhaltlichen Unklarheiten und Mängeln führen. Dazu heißt es in der Verwaltungsvorschrift: „Bei der Bewertung der Schülerleistung in den bilingualen Sachfächern sind die fachlichen Leistungen zu beurteilen. Führt fehlerhafte bzw. fachsprachlich unangemessene Sprachproduktion zu eingeschränkten fachlichen Leistungen, so ist dies wie im deutschsprachig geführten Sachfachunterricht bei der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen.“ (VV von 2011, Ab. 2.3.2)

4. Anmeldung zum Bilingualen Sachfachunterricht ab Klasse 7
- Nachdem Ihre Kinder über ein Jahr lang den bilingualen Vorbereitungsunterricht besucht haben, gibt es im Schulhalbjahr 6.2 weitergehende Informationen über die Organisation und Inhalte des Bili-Unterrichts in der Mittelstufe. Danach können Sie Ihr Kind für den bilingualen Fachunterricht in den Klassenstufen 7 bis 10 verbindlich anmelden

5.) Endgültige Entscheidung über die Teilnahme am Bili-Unterricht
Hierzu heißt es in der Verwaltungsvorschrift von 2011, Ab. 2.2.3:
Über die Aufnahme in den bilingualen Zug ab Klassenstufe 7 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz unter Berücksichtigung von Sprachbegabung, Leistungsvermögen, Leistungsbereitschaft und Lernverhalten…“


6.) Teilnahmepflicht
Wenn Sie sich für die Anmeldung Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes zum bilingualen Fachunterricht ab Klasse 7 entscheiden und Ihr Kind aufgenommen wird, ist die Teilnahme gemäß der Verwaltungsvorschrift bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 prinzipiell verpflichtend. In der VV von 2011, Abschnitt 2.3.3 heißt es dazu:  

„Ein Ausscheiden aus dem bilingualen Zug vor dem Ende der Klassenstufe 10 im neunjährigen Bildungsgang und der Klassenstufe 9 im achtjährigen Bildungsgang ist nur in begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Ende des Schuljahres möglich. Hierüber entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach eingehender Beratung der betroffenen Eltern und im Benehmen mit der Klassenkonferenz.“

Aufgrund der pandemiebedingten schwierigen Randbedingungen werden wir auch im kommenden Schuljahr pädagogisch agieren, d. h. ein Ausscheiden auch zu einem früheren Zeitpunkt ermöglichen.

Nach Abschluss der 10. Klasse können die Schülerinnen und Schüler dann entscheiden, ob sie in der Oberstufe den bilingualen Grundkurs Gemeinschaftskunde belegen wollen. 

7.) Zeugnis und Zertifikat nach Klasse 10
- Auf den Zeugnissen der Mittelstufe wird vermerkt, welches Fach bilingual unterrichtet wurde.
- Nach der 10 Klasse erhalten die Bili-Schülerinnen und Schüler ein Zusatzzertifikat in englischer und deutscher Sprache, das einen Überblick über die bilingual unterrichteten Fächer gibt und alle Noten der Jahrgangsstufen 5-10 aufführt.

Welche Voraussetzungen sollte mein Kind für den bilingualen Sachfachunterricht ab Klasse 7 mitbringen?

Das Angebot wendet sich an motivierte, sprachbegabte Schülerinnen und Schüler, die sowohl in ihrer Muttersprache als auch in der 1. Fremdsprache Englisch über ein gutes Sprachgefühl verfügen und Spaß am Umgang mit der Fremdsprache haben. Ein gutes Lernverhalten und Leistungsbereitschaft sind notwendig. Vorausgesetzt wird außerdem, dass die Schülerinnen und Schüler auch zu selbständiger Arbeit bereit sind, z. B., um in fremdsprachigen Texten Vokabeln nachzuschlagen oder (zunächst kleinere) Präsentationen in der Fremdsprache vorzubereiten. Man sollte auch willens sein, die Fremdsprache aktiv zu sprechen, da Englisch die Haupt-Arbeitssprache des Unterrichts ist. Zudem sollte optimalerweise ein Interesse an den Sachfächern Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde bestehen.

Der Bili-Vorbereitungsunterricht der 6. Klasse hat bereits einen Eindruck davon vermittelt, was es bedeutet, sich mit geographischen und geschichtlichen Themen in der Fremdsprache zu befassen und wie die Schülerinnen und Schüler mit der Zusatzbelastung zurechtkommen. Bei Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind für den Biliunterricht anmelden, sollte auch die Arbeitshaltung und die Sprachkompetenz Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes im Englischunterricht eine Rolle spielen. Mögliche Fragestellungen wären z. B.: Kommt mein Kind im Englischunterricht gut mit? Mag es Englisch? Meldet es sich auch mündlich zu Wort? Kann es sich mündlich und schriftlich ausdrücken?

Ausblick MSS

In der MSS kann in den Jahrgangsstufen 11-13 das dreistündige Grundfach Gemeinschaftskunde bilingual belegt werden, welches die drei gesellschaftswissenschaftlichen Teilfächer Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde umfasst und ausschließlich in der Zielsprache Englisch unterrichtet wird. Ein Vermerk über die Teilnahme am bilingualen Unterricht wie auch über die gegebenenfalls in englischer Sprache abgelegte Abiturprüfung wird in das Abiturzeugnis aufgenommen. In einem Zertifikat, das dem Abiturzeugnis als Anlage beigelegt wird, wird die Teilnahme am bilingualen Sachunterricht nochmals gesondert bescheinigt. 

Vgl. VV von 2011, Abs. 2.5.3 Ein Vermerk über die Teilnahme am bilingualen Unterricht wie auch über die in der Fremdsprache abgelegte mündliche Abiturprüfung im 4. oder 5. Prüfungsfach ist in das Abiturzeugnis aufzunehmen.

Ab. 2.5.4 In einem gesonderten Zertifikat, das dem Abiturzeugnis beizufügen ist, wird die Teilnahme am bilingualen Sachfachunterricht sowie die in der Fremdsprache abgelegte mündliche Prüfung qualifizierend bescheinigt. Darüber hinaus sind der Umfang des im Verlauf der Sekundarstufe I und II in der Fremdsprache erteilten Unterrichts unter Angabe des Sachfachs oder der Sachfächer sowie eine ggf. erbrachte Besondere Lernleistung aufzuführen.

Lehrkräfte

Folgende Lehrerinnen und Lehrer stehen zurzeit für den bilingualen Fachunterricht zur Verfügung:

Erdkunde: Frau Gibbons
Geschichte: Frau Biller, Frau Böcker, Frau Schleifer
Sozialkunde: Frau Näser

Bili-Beauftragte ist Frau Böcker.

Bitte wenden Sie sich an Frau Böcker, falls Sie noch Fragen haben.

Stand: 06. Dezember 2021
I. Böcker, Bili-Beauftragte