„Bilinguales Lehren und Lernen ist ein Erfolgsmodell - nicht nur in Rheinland-Pfalz. Belegt wird dies sowohl durch die DESI-Studie wie auch durch Bericht der KMK zur Entwicklung des bilingualen Unterrichts in Deutschland.“
https://fremdsprachen.bildung-rp.de/bilingualer-unterricht.html
- Im Rahmen des bilingualen Unterrichts möchten wir (sprach-)begabte Schülerinnen
und Schüler gezielt fördern.
- Der erhöhte Sprachumsatz auf Englisch führt zu einer deutlichen Erweiterung
der Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache.
- Durch ein detaillierteres Kennenlernen des anglophonen Kulturkreises und die
Sichtweise der Zielsprachenländer im Hinblick auf geschichtliche oder aktuelle
Themen wird auch die Fähigkeit erworben, über die eigene Kultur und das
Zusammenspiel der Kulturen zu reflektieren (Erwerb von „Interkultureller
Kompetenz“).
- In der Mittel- und Oberstufe werden die gesellschaftswissenschaftlichen
Fächer stärker verknüpft. Dies fördert das in Zeiten der Globalisierung immer
wichtiger werdende vernetzte Denken unserer Schülerinnen und Schüler.
- Selbständiges Arbeiten, schnelles Leseverstehen von fremdsprachlichen Texten, Teamfähigkeit und Präsentationstechniken werden gefördert bzw. eingeübt. Die rasch voranschreitende Digitalisierung unserer Schule ermöglicht uns hierbei den Einsatz authentischer, aktueller englischsprachiger Materialien.
- Das Zertifikat nach Klasse 10 und das Zusatzzertifikat zum Abiturzeugnis sind wertvolle Qualifikationen für das Berufsleben in einem vereinten Europa und einer globalisierten Welt. Aufgrund ihrer sprachlichen Zusatzqualifikationen bringen Bili-Schülerinnen und -Schüler gute Voraussetzungen für ein Studium im Ausland mit.
1.) Organisation und Ziele
Der bilinguale Vorbereitungs-/Zusatzunterricht Englisch beginnt am LG erst im
2. Halbjahr der 5. Klasse, da das erste Halbjahr der Orientierung dienen soll.
Die Fünftklässler/-innen können so erst einmal in der neuen Schule und in der
neuen Klasse ankommen und sich dann – vor Beginn des zweiten Halbjahres – für
die Teilnahme am bilingualen Zusatzunterricht entscheiden.
Der Zusatzunterricht findet im 2. Halbjahr der 5. Klasse zweistündig als
Nachmittagsunterricht statt, in der 6. Klasse dann einstündig in der 7. Stunde.
Ziel des Zusatzunterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler sprachlich (z.
B. durch die Erarbeitung von Wortfeldern) und methodisch auf den in englischer
Sprache erteilten Sachfachunterricht ab Klasse 7 vorzubereiten. Es handelt sich
nicht um zusätzlichen Grammatik- oder Förderunterricht.
2.) Notengebung
Im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 5 und in Klassenstufe 6 wird die
Teilnahme am Zusatzunterricht jeweils mit einer verbalen
Beurteilung im Zeugnis vermerkt.
3.) Wann und wie erfolgt die Anmeldung zum bilingualen
Vorbereitungsunterricht?
- Mit der Anmeldung Ihres Kindes am LG fragen wir unverbindlich das
Interesse am bilingualen Unterricht ab.
- Danach können Sie Ihr Kind für den bilingualen Vorbereitungsunterricht in 5/2
und Klassenstufe 6 anmelden.
- Im Schulhalbjahr 6.2 gibt es weitergehende Informationen. Anschließend können
Sie Ihr Kind für den bilingualen Fachunterricht in den Klassenstufen 7 bis 10
verbindlich anmelden.
1.) Stundentafel und
unterrichtliche Organisation
„Bilingualer Unterricht“ ist Sachfachunterricht in der Fremdsprache Englisch,
der in der Sekundarstufe I durch Zusatzunterricht auf Deutsch ergänzt wird. Im
Vordergrund steht beim bilingualen Unterricht die Vermittlung der Fachkompetenz
im Sachfach, nicht der Sprachunterricht. Dadurch, dass Englisch das Mittel zur
Kommunikation, die „Arbeitssprache“ im Unterricht ist, werden aber auch die
Sprachkenntnisse maßgeblich verbessert.
Auf Englisch unterrichtet werden die gesellschaftswissenschaftlichen Sachfächer
Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde.
In der gesamten Mittelstufe wird die reguläre Stundenzahl des jeweiligen
Bili-Sachfaches um eine Zusatzstunde ergänzt. Bili-Schülerinnen und -Schüler
haben somit in ihrer Stundentafel eine Wochenstunde Unterricht mehr als ihre
Mitschülerinnen und Mitschüler. Diese zusätzliche Wochenstunde liegt in der
Regel in der 7. Stunde. Die anderen Unterrichtsstunden im Sachfach finden am
Vormittag statt, parallel zum deutschsprachigen Sachfachunterricht der
Klassenkameraden/-innen.
Die in der regulären Stundentafel ausgewiesenen Stunden (in den meisten
Halbjahren sind dies zwei Wochenstunden) werden in der Regel auf Englisch
erteilt, die Zusatzstunde auf Deutsch. Die Stunden auf Englisch und die
Zusatzstunde auf Deutsch werden von derselben Lehrkraft unterrichtet, so dass
in der Zusatzstunde die auf Englisch erarbeiteten Inhalte vertieft und
erweitert werden können oder auf evtl. aufgetretene Unklarheiten eingegangen
werden kann. Grundsätzlich ist es je nach thematischer Eignung und
Schwerpunktsetzung insbesondere bei fortgeschrittenen Lernern auch möglich,
ganze Unterrichtsreihen komplett auf Englisch und andere dafür auf Deutsch zu
unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler verbleiben, wenn sie sich für den bilingualen
Unterricht entscheiden, im Klassenverband, d. h., sie werden nur in den
bilingualen Fachstunden mit den Bili-Teilnehmern der anderen Klassen in einem
gemeinsamen Kurs unterrichtet. Dies gilt zunächst für den jetzigen Jahrgang. Wie
wir zukünftig verfahren, werden wir von unseren Erfahrungen mit dem
klassenübergreifenden Kurssystem abhängig machen.
2.) Unterrichtsinhalte und -methoden
Es gelten die Lehrpläne und inhaltlichen und methodischen Anforderungen des
jeweiligen gesellschaftswissenschaftlichen Sachfachs. Das fachliche Lernen
steht im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler „verpassen“ also nichts
gegenüber dem Sachfachunterricht auf Deutsch, auch wenn es im Bili-Unterricht
eine stärkere Schwerpunktsetzung bei einzelnen Unterrichtsthemen gibt.
Fachbegriffe werden in beiden Sprachen gelernt.
Der Unterricht auf Englisch erfolgt mit vielen authentischen und motivierenden
Unterrichtsmaterialien, die auf das sprachliche Vermögen und die Lernsituation
der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Besonders in den Jahrgangsstufen
7 und 8 werden verschiedene sprachliche Hilfen und Redemittel zur Verfügung
gestellt. Diese werden schrittweise reduziert, je besser das Ausdrucksvermögen
und die Beherrschung des fachspezifischen Vokabulars ist. Die Schülerinnen und
Schüler arbeiten in unterschiedlichen Sozialformen wie Einzel-, Partner- oder
Gruppenarbeit und üben anhand von Referaten und Kurzvorträgen ihre
Präsentations- und Sprachfähigkeiten in der Fremdsprache.
Die Bili-Schülerinnen und Schüler arbeiten mit den deutschsprachigen Büchern
der jeweiligen gesellschaftswissenschaftlichen Fächer (vgl. Schulbuchliste) und
zusätzlich mit Büchern oder anderen Materialien in der Fremdsprache.
3.) Notengebung und
Leistungsmessung
Notengebung und Leistungsbewertung im bilingualen Sachfachunterricht
entsprechen den Regelungen des deutschsprachigen Fachunterrichts.
Damit ist das Bili-Sachfach genauso versetzungsrelevant wie das entsprechende
ausschließlich auf Deutsch unterrichtete Sachfach.
Schriftliche Leistungsüberprüfungen bestehen im Bili-Anfangsunterricht häufig
aus einem auf Englisch und einem auf Deutsch zu bearbeitenden Teil, mit
zunehmender Sprachkompetenz werden sie in höheren Klassenstufen dann zumeist
ausschließlich auf Englisch durchgeführt.
Für die Notengebung gelten die Anforderungen des Sachfachs. Die Sprache spielt
bei der Bewertung nur dann eine Rolle, wenn das Fachvokabular nicht beherrscht
wird oder sprachliche Mängel zu inhaltlichen Unklarheiten und Mängeln führen.
Dazu heißt es in der Verwaltungsvorschrift: „Bei der Bewertung der
Schülerleistung in den bilingualen Sachfächern sind die fachlichen Leistungen
zu beurteilen. Führt fehlerhafte bzw. fachsprachlich unangemessene
Sprachproduktion zu eingeschränkten fachlichen Leistungen, so ist dies wie im
deutschsprachig geführten Sachfachunterricht bei der Leistungsbeurteilung zu
berücksichtigen.“ (VV von 2011, Ab. 2.3.2)
4. Anmeldung zum Bilingualen
Sachfachunterricht ab Klasse 7
-
Nachdem Ihre Kinder über ein Jahr lang den bilingualen Vorbereitungsunterricht
besucht haben, gibt es im Schulhalbjahr 6.2 weitergehende Informationen über
die Organisation und Inhalte des Bili-Unterrichts in der Mittelstufe. Danach
können Sie Ihr Kind für den bilingualen Fachunterricht in den Klassenstufen 7
bis 10 verbindlich anmelden
5.) Endgültige
Entscheidung über die Teilnahme am Bili-Unterricht
Hierzu heißt es in der Verwaltungsvorschrift von 2011, Ab. 2.2.3:
„Über die Aufnahme in den bilingualen Zug ab Klassenstufe 7 entscheidet die
Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz unter
Berücksichtigung von Sprachbegabung, Leistungsvermögen, Leistungsbereitschaft
und Lernverhalten…“
6.) Teilnahmepflicht
Wenn Sie sich für die Anmeldung Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes zum bilingualen
Fachunterricht ab Klasse 7 entscheiden und Ihr Kind aufgenommen wird, ist die
Teilnahme gemäß der Verwaltungsvorschrift bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 prinzipiell verpflichtend. In der VV von 2011,
Abschnitt 2.3.3 heißt es dazu:
„Ein Ausscheiden aus dem bilingualen Zug vor dem Ende der Klassenstufe 10 im
neunjährigen Bildungsgang und der Klassenstufe 9 im achtjährigen Bildungsgang
ist nur in begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Ende des Schuljahres möglich.
Hierüber entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach eingehender
Beratung der betroffenen Eltern und im Benehmen mit der Klassenkonferenz.“
Aufgrund der pandemiebedingten schwierigen Randbedingungen werden wir auch im kommenden Schuljahr pädagogisch agieren, d. h. ein Ausscheiden auch zu einem früheren Zeitpunkt ermöglichen.
Nach Abschluss der 10. Klasse können die Schülerinnen und Schüler dann entscheiden, ob sie in der Oberstufe den bilingualen Grundkurs Gemeinschaftskunde belegen wollen.
7.) Zeugnis und
Zertifikat nach Klasse 10
- Auf den Zeugnissen der Mittelstufe wird vermerkt, welches Fach bilingual
unterrichtet wurde.
- Nach der 10 Klasse erhalten die Bili-Schülerinnen und Schüler ein
Zusatzzertifikat in englischer und deutscher Sprache, das einen Überblick über
die bilingual unterrichteten Fächer gibt und alle Noten der Jahrgangsstufen
5-10 aufführt.
Das Angebot wendet sich an motivierte, sprachbegabte Schülerinnen und
Schüler, die sowohl in ihrer Muttersprache als auch in der 1. Fremdsprache
Englisch über ein gutes Sprachgefühl verfügen und Spaß am Umgang mit der
Fremdsprache haben. Ein gutes Lernverhalten und Leistungsbereitschaft sind
notwendig. Vorausgesetzt wird außerdem, dass die Schülerinnen und Schüler auch
zu selbständiger Arbeit bereit sind, z. B., um in fremdsprachigen Texten
Vokabeln nachzuschlagen oder (zunächst kleinere) Präsentationen in der
Fremdsprache vorzubereiten. Man sollte auch willens sein, die Fremdsprache
aktiv zu sprechen, da Englisch die Haupt-Arbeitssprache des Unterrichts ist.
Zudem sollte optimalerweise ein Interesse an den Sachfächern Erdkunde,
Geschichte und Sozialkunde bestehen.
Der Bili-Vorbereitungsunterricht der 6. Klasse hat bereits einen Eindruck davon
vermittelt, was es bedeutet, sich mit geographischen und geschichtlichen Themen
in der Fremdsprache zu befassen und wie die Schülerinnen und Schüler mit der
Zusatzbelastung zurechtkommen. Bei Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind für den
Biliunterricht anmelden, sollte auch die Arbeitshaltung und die Sprachkompetenz
Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes im Englischunterricht eine Rolle spielen. Mögliche Fragestellungen wären z. B.: Kommt
mein Kind im Englischunterricht gut mit? Mag es Englisch? Meldet es sich auch
mündlich zu Wort? Kann es sich mündlich und schriftlich ausdrücken?
In der MSS kann in den
Jahrgangsstufen 11-13 das dreistündige Grundfach Gemeinschaftskunde bilingual
belegt werden, welches die drei gesellschaftswissenschaftlichen Teilfächer
Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde umfasst und ausschließlich in der Zielsprache
Englisch unterrichtet wird. Ein Vermerk über die Teilnahme am bilingualen
Unterricht wie auch über die gegebenenfalls in englischer Sprache abgelegte
Abiturprüfung wird in das Abiturzeugnis aufgenommen. In einem Zertifikat, das
dem Abiturzeugnis als Anlage beigelegt wird, wird die Teilnahme am bilingualen
Sachunterricht nochmals gesondert bescheinigt.
Vgl. VV von 2011, Abs. 2.5.3 Ein Vermerk über die Teilnahme am bilingualen Unterricht wie auch
über die in der Fremdsprache abgelegte mündliche Abiturprüfung im 4. oder 5.
Prüfungsfach ist in das Abiturzeugnis aufzunehmen.
Ab. 2.5.4 In einem
gesonderten Zertifikat, das dem Abiturzeugnis beizufügen ist, wird die
Teilnahme am bilingualen Sachfachunterricht sowie die in der Fremdsprache
abgelegte mündliche Prüfung qualifizierend bescheinigt. Darüber hinaus sind der
Umfang des im Verlauf der Sekundarstufe I und II in der Fremdsprache erteilten
Unterrichts unter Angabe des Sachfachs oder der Sachfächer sowie eine ggf.
erbrachte Besondere Lernleistung aufzuführen.
Folgende Lehrerinnen und Lehrer stehen zurzeit für den bilingualen
Fachunterricht zur Verfügung:
Erdkunde: Frau Gibbons
Geschichte: Frau Biller, Frau Böcker, Frau Schleifer
Sozialkunde: Frau Näser
Bili-Beauftragte ist Frau Böcker.
Bitte wenden Sie sich an Frau Böcker, falls Sie noch Fragen
haben.
Stand: 06. Dezember 2021
I. Böcker, Bili-Beauftragte